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News
Unternehmen müssen sich über den Erhalt von Strom- und Energiesteuerbegünstigungen erklären. Stand 30.05.2017
Der Gesetzgeber hat in Umsetzung einer europäischen Anforderung die Energiesteuer- und Stromsteuertransparenzverordnung in Kraft gesetzt. Danach müssen sich Unternehmen, die Strom- und/oder Energiesteuerbegünstigungen auf Grund des EnergieStG oder StromStG erhalten, bis zum 30.06.2017 erklären. Von dieser Pflicht können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden. Wenn dazu Fragen bestehen, sprechen Sie uns gern an. Ansprechpartner in diesem Fall ist Herr Dirk Hermel.
Energieeffizient Sanieren
Stand 01.05.2017
Die KFW verbessert die Förderbedingungen im gewerblichen Bereich. Es werden jetzt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bis 17,5% gewährt. Unsere Mitarbeiter können den Zugang zu den Fördermitteln verschaffen. Gern besprechen wir dieses Feld mit Ihnen.
KfW - Produktionsanlagen/-prozesse
01.07.2015
Die KfW fördert über zinsgünstige Darlehen ab 1% bei einer Energieeinsparung ab 10% Prozesstechnik, Maschinen und Anlagen (z.B. KWK-Anlagen, Druckluft, Absaugung, Abwärmenutzung, Mess- und Regeltechnik). Voraussetzung ist eine Einsparberechnung durch einen gelisteten Energieberater. Gern verschaffen wir Ihnen den Fördermittelzugang. Das Programm wird durch weitere KfW-Programme zum Neubau und zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden ergänzt. Hier werden Darlehen und Tilgungszuschüsse gewährt.
Energieaudits für Nicht-KMU
Seit dem 21.04.2015 ist das geänderte EDL-Gesetz in Kraft. Unternehmen sind jetzt verpflichtet, bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 zu absolvieren.
ECO-Expert-Partner Treff 28.01.2015
EWBi nimmt am 28.01.2015 an obiger Veranstaltung der Schneider Electric als Partner und Referent teil. Der Vortrag wird sich auf die energetischen Potentiale im Zusammenhang mit Energiemanagement erstrecken.
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